Hausordnung ausdrucken

Unsere Hausordnung regelt den äußeren Ablauf des Schullebens und hilft
den Schülern, Lehrern, Eltern und technischen Mitarbeitern Formen des
Zusammenlebens und der Zusammenarbeit zu finden. Grundprinzipien des
Umgangs an unserer Schule sind gegenseitige Achtung und Höflichkeit.
Dies wird möglich, wenn alle bereit sind, die Eigenverantwortung für ihr
Handeln zu übernehmen.

Grundsatz:   So viel Freiheit wie möglich – so viel Ordnung wie nötig.

1. Grundsätzliche Regeln

- Die Garderobe wird aus hygienischen Gründen an den dafür  
  vorgesehenen Kleiderhaken außerhalb der Unterrichtsräume
  aufbewahrt.

- Jeder achtet selbst auf sein Eigentum und haftet dafür.

- Kopfbedeckungen sind im Haus abzusetzen.

- Wir tragen angemessene Kleidung der Witterung und des Anlasses
  entsprechend. 

- Der vom Klassenleiter eingesetzte Ordnungsdienst wird im
  Klassenbuch vermerkt und ist für die Sauberkeit der Tafeln und
  Schwämme verantwortlich.

- Jeder sorgt für Ordnung und Sauberkeit sowie für die Einhaltung
  der Hygiene
.

- Für die Beseitigung von Müll sind wir selbst verantwortlich. Im Sinne
  des Umweltschutzes trennen wir Abfälle.

- Jeder Schüler ist mitverantwortlich für den Zustand der schulischen
  Räume
, ihrer Einrichtungsgegenstände und der Lehrmittel. Wer
  Beschmutzungen oder Beschädigungen verschuldet, ist zu
  Schadensersatz verpflichtet.

- Das Sitzen auf den Tischen, Fensterbänken und den Heizkörpern ist
   untersagt.

- Der im jeweiligen Zimmer unterrichtende Lehrer sorgt dafür, dass der
  betreffende Raum in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen
  wird. Nach der letzten Stunde werden alle Stühle hochgestellt, die
  Fenster geschlossen.

- Essen, Trinken und die Nutzung der Toiletten sind grundsätzlich nur in
  den Pausen erlaubt.

- Im Schulgebäude darf nicht getobt, gerannt oder Ball gespielt werden.
  Das Werfen mit Gegenständen ist untersagt, um Unfälle zu vermeiden.

- Kaugummis sind aus hygienischen Gründen und zum Schutz des
   Mobiliars verboten.  

- Unfälle, Beschädigungen oder Verluste sind sofort im Sekretariat zu
  melden.

2. Regeln für die Pausen

Die Pausen dienen dem Zimmerwechsel, der Vorbereitung auf die nächste
Unterrichtsstunde, dem Gang zur Toilette und der Erholung.

Die kleinen Pausen verbringen alle Schüler im Zimmer. Ausnahme ist der
Wechsel zum Sportunterricht.

Die Hofpausen verbringen die Schüler grundsätzlich auf dem Schulhof.
Der Aufenthalt in der Mensa während den Hofpausen dient ausschließlich
zur Einnahme des dort erworbenen Essens.

Bei widrigen Witterungsverhältnissen ist Hauspause, welche durch
dreimaliges Abklingeln angezeigt wird.

Der Weg zwischen Schule und Turnhalle und umgekehrt ist zügig und
direkt zurückzulegen. Umwege, Einkäufe o.ä. sind untersagt.

3. Handynutzung

Mobiltelefone und Multimediageräte aller Art sind von den Schülern
während der Schulzeit mit Ausnahme der großen Pausen auszuschalten
und in den Schultaschen aufzubewahren.

Nicht genehmigte Bild- und Tonaufnahmen im Schulbereich sind verboten.

Je nach Schwere der Zuwiderhandlung kann das Gerät für einzelne
Unterrichtsstunden oder bis zu einem Schultag eingezogen oder ein
Handyverbot durch den Schulleiter erteilt werden.

4. Sicherheitsvorschriften

Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, wie z.B. Messer, Waffen,
Feuerzeuge, Feuerwerkskörper, Chemikalien usw. ist untersagt.

Rauchen ist im Gebäude, auf dem Schulgelände und dem Weg zur Turnhalle
verboten. Das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol und Suchtmitteln
ist verboten. Dies gilt ebenso bei allen Schulveranstaltungen, die nicht im
Schulbereich stattfinden. 

Die Schule ist ein politisch und religiös neutraler Ort. Das Verbreiten und
Tragen von verfassungsfeindlichen Symbolen und Marken sind verboten.

Auf dem Schulgelände werden die Fahrräder geschoben.

5. Verstöße gegen die Hausordnung

Bei Verstößen müssen die Schüler mit Erziehungs- und Ordnungs-
maßnahmen rechnen. Letztere haben auch Auswirkungen auf die
Verhaltensnoten.

6. Schlussbestimmung

Voraussetzung und Grundlage der Hausordnung sind die Bestimmungen
des Sächsischen Schulgesetzes, der Sächsischen Schulordnung für
Mittelschulen, der Verwaltungsvorschrift zur Fürsorge- und Aufsichtspflicht,
die Schulbesuchsverordnung, das Jugendschutzgesetz, das Hausrecht der
Schulleitung sowie ihre Umsetzung und Einhaltung.